Die Polizei ist die Muse der Kriminalromanschreiberei.
Eines Morgens warf der Sturm und das kochende Meer eine Leiche ans Ufer. Die Polizei fraß sich in das Totenmysterium hinein und schickte dem Gericht das Ergebnis der polizeilichen Forschung:
Fischer fanden am Ufer die Leiche eines Unbekannten. Der Tod mußte schon eingetreten sein, denn alle Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos. Die Autopsie der Leiche ergab, daß keinerlei Gewalt angewendet worden zu sein scheint. Einzelne kleine Schrammen, welche als Kratzwunden gedeutet wurden, sind nachträglich als Verwundungen erkannt worden, welche sich die Leiche bei der Anschwemmung auf den Sand zugezogen haben dürfte. Ob Unfall, Selbstmord oder Verbrechen vorliegt, muß die weitere Untersuchung ergeben.
Fischer, welche allerdings als notorische Trinker verrufen sind, wollten in dem Toten einen freigebigen Fremden erkannt haben, der vor kurzem plötzlich während der Nacht in ihr Lokal gekommen sein soll, um sie zu berauschen. Sie sagten ferner aus, daß er Unmassen von Schnaps vertilgt haben soll, mithin allem Anscheine nach ein beruflicher Schnapstrinker gewesen sein müßte. Alle Aussagen, welche zweifellos der durch den Alkohol erhitzten Phantasie zuzuschreiben sind, wurden durch das Gutachten der Aerzte Lügen gestraft, welche nach Auspumpen des Magens des Angeschwemmten keinerlei Alkoholreste vorfanden. Ferner keine der krankhaften Störungen, welche die unausbleibliche Folge übermäßigen Alkoholgenusses sind, nachweisen konnten. Bei der Sektion der Leiche wurden im ganzen Verdauungsapparat weder chronischer Katarrh des Rachens, des Darms oder des Magens, noch Fettleber oder Cirrhose nachgewiesen. Der Schädel wurde zur Untersuchung der Gehirnwindungen auf Delirium tremens nach Berlin ins pathologische Institut übersandt. (Das Gutachten über die Analyse der Hirnmasse wird in einem Ergänzungsbericht nachgesandt.)
Der Spitzfindigkeit der Polizei ist es gelungen, mit Hilfe des rotledernen Brieftascheninhaltes des Fremden einige Schlüsse auf die Vergangenheit der Leiche zu ziehen. Der Inhalt, welcher der kühnsten Phantasie reichlich Stoff zu intensivster Betätigung bietet, bestand aus einer Summe von 2437 Mark. Lies: Zweitausendvierhundertdreißigundsieben Mark, zwei Pfandscheinen, zwei Visitenkarten und einer Empfangsbestätigung über 100000 Mark, welche scheinbar ein Duplikat ist, ferner einer Photographie.
Die Pfandscheine, welche auf den Namen Doktor Jappes einerseits und Pepy Pimpelmann andererseits lauten, sind an ein und demselben Tage in München ausgestellt worden. Die Visitenkarten lauten auf den Namen Dr. Jappes und Dr. Golliwog. Mit unfehlbarer Sicherheit wurde daraus der Schluß gezogen, daß die Pepy Pimpelmann die Geliebte des Doktor Jappes ist und beide ein Gelddarlehen von Doktor Golliwog empfangen haben müssen und ihm ihre Pfandscheine dafür zur Kaution übergaben.
Daß Doktor Golliwog der tote Fremde ist, darf daraus mit Sicherheit gefolgert werden.
Eine zweite Annahme lautet darauf, daß der Tote Doktor Jappes sei, weil das Duplikat der Empfangsbestätigung über 100000 Mark auf der Dresdener Bank von Doktor Jappes unterschrieben ist. Dies hat zur Annahme geführt, daß Doktor Golliwog den Namen seines Freundes mißbraucht zu haben scheint, um ein wertvolles Schachspiel auf dessen Namen zu versetzen. Demnach müßte die P. P. die Geliebte des Doktor Golliwog sein, durch welche der Pfandschein auf den Namen des Doktor Jappes wieder in die Hände des wirklichen Doktor Jappes gekommen sein müßte.
Eine dritte Annahme geht darauf hinaus, zu behaupten, entweder Doktor Jappes müsse ein Hochstapler oder ein Pfand- und Geldmakler sein. Letztere Ansicht wurde wieder verworfen, weil, wie nachträglich festgestellt wurde, die Pfandscheine bereits seit drei Jahren verfallen sind, was bei Pfand- oder Geldmaklern nach der bisherigen polizeilichen Erfahrung ausgeschlossen ist.
Daraus wurde der sachdienliche Schluß gezogen, daß der Tote Doktor Jappes oder Doktor Golliwog sei, daß die obengenannte P. P. in irgendeinem Verhältnis zu beiden gestanden haben muß, daß die Geldverhältnisse eines der beiden Doktoren sehr schwankende gewesen sein müssen, und daß einer derselben immer auf den anderen angewiesen gewesen zu sein scheint. Letzteres läßt auf die Tatsache des Mordes schließen, der jedenfalls auf geheimnisvolle Art verübt worden sein muß, weil sich keinerlei Spuren von Kampf nachweisen ließen. Die Requisiten wurden der Münchener Polizei zur genauen Nachforschung übersandt.
Beiliegende Photographie wurde als die des Toten bestätigt. Die Züge sind, wie ersichtlich, durch das Wasser etwas verwaschen, Trotz sorgfältigster Trocknung gelang es nicht, das Bild in einen besseren Zustand zu versetzen. Außer der oben genannten Brieftasche fand man bei dem Toten eine Pistole, einen Schlüsselbund, ein Zigarettenetui und ein Taschentuch mit den Initialen P. J. G., welche zufälligerweise mit den drei Namen zusammentreffen, als solche aber kaum zu deuten sind und keine sachdienlichen Anhaltspunkte liefern können.
Durch Uebergeben der kriminalistischen Indizien zu Händen des Gerichtshofes erklären wir die polizeilichen Nachforschungen als beendet.
Lichtbild mit Personalbeschreibung nebenseitig.
Die Leiche ist 1,81 lang.
Nase: gewöhnlich.
Kinn: rund und unrasiert.
Gesichtsfarbe: grünlich-gedunsen.
Augen: gebrochen-glotzend.
Mund: klaffend.
Haar: blond-zerzaust.
Bart: stoppelig, scheint erst nach dem Tode gewachsen.
Besondere Kennzeichen:
Kopf: fehlt.
Nach den Weisheitszähnen zu urteilen, kann der Tote höchstens 26 Jahre alt sein.
Wie aus Lichtbild ersichtlich, üppiger Haarwuchs, was auf erhöhte geistige Tätigkeit schliessen lässt. Am kleinen Finger der rechten Hand Goldring mit grünem Stein und eingraviertem Skarabäus.
Scheint bei Aufnahme des Lichtbildes gegrinst zu haben.
Anmerkungen zur Transkription
Offensichtliche Fehler wurden stillschweigend korrigiert.